Preise & Häufige Fragen
Transparente Preise und Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Unsere Preise
Wir kommunizieren Preise so transparent wie möglich. Der konkrete Bedarf kann je nach Institution/Unternehmen variieren – wir beraten Sie gern zu einem passenden Paket.
Ernährungsberatung (präventiv)
- Ernährungsberatung nach § 20 SGB V
- 80 €/h zzgl. 19% Umsatzsteuer
- Bezuschussung durch Krankenkasse möglich
- Individuelle Beratung
Ernährungstherapie (rehabilitativ)
- Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
- Umsatzsteuerfrei
- Bezuschussung durch Krankenkasse möglich
- Ärztliche Bescheinigung erforderlich
Gesundheitstag für Unternehmen
- Zielgruppen-spezifische Konzeption
- Wertschätzende, erlebnisorientierte Umsetzung
- Genussübungen & aktive Impulse
- Follow-up-Impulse für nachhaltigen Effekt
Unternehmens-Check-Up
- Konzeption (Kurz-Design)
- 50-min Workshop mit der Belegschaft
- 50-min Gespräch mit der Geschäftsführung
- Kurz-Memo (2–3 Seiten) mit Handlungsempfehlungen
Unternehmens-Check-Up Plus
- Erweiterte Datenerhebung (Pulse-Checks/Interviews)
- Vertiefte Auswertung & Priorisierung
- 4–6 Seiten Bericht inkl. Roadmap & Quick Wins
- Abstimmung mit Betriebsrat/HR (optional)
Kulturentwicklungs-Programm (BGF/BGM)
- Audit, Beteiligung & Co-Creation
- Pilotierung & Multiplikator*innen
- Change-Begleitung & Kommunikation
- Monitoring & Evaluation (KPIs, Dashboard, Wirkungsreport)
Workbooks
- Für Menschen ohne Beratertermine
- Selbstreflexion möglich
- Ernährung, Bewegung, Entspannung
- Guter Einstieg ins Themenfeld
Steuerlicher Hinweis für Unternehmen: Bis zu 600 € pro Mitarbeiter*in und Jahr können für qualifizierte BGF-Maßnahmen lohnsteuerfreieingesetzt werden (§ 3 Nr. 34 EStG; Freibetrag, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn). Details klären wir gern gemeinsam mit Ihnen.
Häufig gestellte Fragen
FAQ zur Ernährungsberatung/Ernährungstherapie
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für meine Ernährungsberatung?
Gesetzliche Kassen bezuschussen präventive Beratungen häufig, Ernährungstherapie kann bei medizinischer Notwendigkeit erstattet werden. Die Höhe variiert je nach Kasse; es ist ein individueller Antrag nötig.
Welche Unterlagen benötigt meine Krankenkasse?
In der Regel: Qualifikationsnachweise, Kostenvoranschlag und eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Ist die Leistung umsatzsteuerfrei?
Ernährungstherapie nach § 43 SGB V ist umsatzsteuerbefreit. Präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V ist umsatzsteuerpflichtig.
Wie läuft eine Beratung ab?
Klientenzentriert und individuell. Nach einem Ersttermin entscheiden beide Seiten über die Zusammenarbeit; ggf. werden Folgetermine vereinbart. Wiegen und Vermessen stehen nicht im Fokus – Stärkung statt Kontrolle.
Ich habe Angst vor einer Essstörung – was tun?
Bei starkem Untergewicht (z. B. BMI < 15 kg/m²) bitte sofort medizinische Hilfe aufsuchen. In anderen Fällen kann Ernährungstherapie unterstützen; bei schweren Verläufen ist eine psycho therapeutische Behandlung angezeigt.
Wofür sind die Workbooks gedacht?
Für Menschen, die sich ohne Termine mit Ernährung/Bewegung/Entspannung auseinandersetzen möchten – als strukturierter Einstieg und zur Selbstreflexion.
FAQ – Betriebliche Gesundheitsförderung
Was ist der Unterschied zwischen Unternehmens-Check-Up und Kulturentwicklungs-Programm?
Der Check-Up ist eine kompakte Kurz-Analyse (Workshops + Management-Gespräch + 2–3-seitiges Memo). Das Kulturentwicklungs-Programm begleitet 3–12 Monate: Audit, Beteiligung, Pilotierung, Gesunde Führung und Monitoring & Evaluation.
Warum nicht nur Gesundheitstage?
Gesundheitstage setzen gute Impulse, schaffen allein jedoch selten nachhaltige Veränderungen. Wirkung entsteht, wenn Führung, Arbeitsbedingungen und Kultur ganzheitlich mitgedacht und systematisch weiterentwickelt werden.
Welche wirtschaftlichen Effekte sind realistisch?
Studienübersichten berichten im Mittel einen positiven Return-on-Investment (ROI) betrieblicher Gesundheitsprogramme. Zusätzlich steigen Zufriedenheit und Bindung, Ausfälle sinken – ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen.
Welche Maßnahmen sind steuerfrei förderfähig?
Qualifizierte BGF-Leistungen sind bis zu 600 € pro Person/Jahr lohnsteuerfrei (Freibetrag), sofern sie zusätzlich zum Lohn erbracht werden und den Vorgaben der Präventions richtlinien entsprechen. Nicht alles ist begünstigt (z. B. reine Fitnessstudio-Mitgliedschaften).
Wie wird die Wirkung messbar?
Wir definieren KPIs (z. B. Fehlzeiten, Klima, Ressourcen), nutzen Pulse-Checks und Dashboards und berichten transparent – von Baseline bis Follow-up.
Wie stellen Sie Datenschutz sicher?
Erhebungen erfolgen datenschutzkonform (DSGVO), Auswertungen aggregiert/anonymisiert. Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat/Personalrat wird von Beginn an berücksichtigt.
Haben Sie weitere Fragen?
Sprechen Sie mit uns und erfahren Sie, wie wir Gesundheitsförderung in Ihrem Unternehmen wirksam und messbar umsetzen.